Digitalisierungsberatung
Die Digitalisierung von Unternehmen und deren Geschäftsprozessen stellt aktuell eine große Herausforderung dar. Deshalb fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Beratungsleistungen für Unternehmen mit 50% Zuschuss. Gemeinsam mit unseren Partnern unterstützen wir Sie gerne bei der Digitalisierung Ihres Unternehmens.
Was kann gefördert werden?
Digitalisierte Geschäftsprozesse
Einführung von E-Business-Softwarelösungen für Gesamt- und Teilprozesse, z. B. Logistik, Lagerhaltung, Bezahlsysteme.
Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren.
Digitale Markterschließung
Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie, Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz.
Ziel: Beratung zu vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings und Umsetzung der empfohlenen Leistungen.
IT-Sicherheit
Risiko- und Sicherheitsanalyse bestehender / geplanter IKT-Infrastruktur, Initiierung / Optimierung betrieblicher IT-Sicherheitsmanagementsysteme.
Ziel: Vermeidung von Schäden / Minimierung der Risiken durch Cyberkriminalität.
Wer wird gefördert?
Begünstigte Unternehmen
Rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können als begünstigtes Unternehmen die Förderung von Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- weniger als 100 Mitarbeiter
- Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Wie hoch ist die Förderung?
Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro (ohne Mehrwertsteuer) gefördert. Das begünstigte KMU trägt nur seinen Eigenanteil. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.wirmachensdigital.de