Existenzgründungsberatung
Existenzgründer können Fördermittel für Beratungen und Coaching in Anspruch nehmen. Diese werden vom ESF (Europäischer Sozialfonds) als Zuschuss gewährt und müssen deshalb nicht zurückgezahlt werden:
- Vorgründung Bayern » Merkblatt PDF
70% Zuschuss von max. 8.000 Euro Honorar (max. Zuschuss 5.600 €) - Existenzgründung » Merkblatt PDF
50% Zuschuss von max. 4.000 Euro Honorar (max. Zuschuss 2.000 €) - Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit » Merkblatt PDF
Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit - Unternehmensnachfolge Bayern » Merkblatt PDF
70% Zuschuss von max. 8.000 Euro Honorar (max. Zuschuss 5.600 €) - Vorgründung und Unternehmensnachfolge außerhalb Bayerns
Hier gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Zuschüsse
Zuschüsse im Einzelnen
Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit: Gründungszuschuss
Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
Unter Umständen besteht die Möglichkeit, einen Gründungszuschuss für bis zu 15 Monate
zu beantragen. In den ersten 6 Monaten gibt es das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld + 300 Euro monatlich.
Anschließend können noch mal 300 Euro monatlich für 9 Monate beantragt werden.
Wichtig: Die Antragstellung muss vor der Existenzgründung erfolgen!
UNSERE LEISTUNGEN IM BEREICH EXISTENZGRÜNDUNGSBERATUNG:
- Beratung der Gründungsmöglichkeiten
- Prüfung Möglichkeiten der Beratungsförderung
- Erläuterung der Lohnbuchhaltung
- Mitarbeiterplanung und -führung
- Preiskalkulation
- Controlling
- Konzeption eines individuellen Marketing-Konzeptes
- Erarbeitung von Maßnahmen im Bereich des Online-Marketing
- Hilfe bei der Rechtsformwahl
- Erläuterung der Sozialversicherungsfreiheit für Selbstständige
- Hilfe bei der Erstellung eines Businessplans
- Hilfe bei der Finanzierung der Gründung
- Grundlagen der Unternehmensführung
- Erläuterung der Gewinnermittlungsgrundsätze
- Erläuterung Aufbau und Ablauf der Buchhaltung